Personen, die die Fachkunde im Strahlenschutz nach der Fachkundegruppe S5 der Fachkunde-Richtlinie Technik (StrlSchV) erwerben möchten. Angehende Strahlenschutzbeauftragte in Betrieben, die gemäß §125 StrlSchG in fremden Anlagen und Einrichtungen tätig werden wollen
Ziel
Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung über die Vermittlung der Lehrinhalte der Module GG und FA.