Bereits gemäß § 15 StrlSchV bestellte Strahlenschutzbeauftragte sowie Personen, die schon die Fachkunde gemäß Fachkundegruppe S5 erworben haben
Ziel
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz im Zusammenhang mit einer genehmigungsbedürftigen Beschäftigung nach § 25 StrlSchG in fremden Anlagen oder Einrichtungen (Fachkundegruppe S5 der aktuellen Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung)