Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen zu der kommenden, außerordentlichen Mitgliederversammlung am 05.11.2020!
Auch bei KWS sind die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie das beherrschende Thema. Die wichtigen Maßnahmen zum bestmöglichen Schutz der Gesundheit aller Personen, die sich in der KWS aufhalten haben Priorität.
Gleichwohl bearbeiten wir auch die anderen Themen weiter. Bei der geplanten Umwandlung in eine eingetragene Genossenschaft gibt es wichtige Fortschritte. Der Vorstand der KWS hat in seiner Sitzung am 11.03.2020 dem Entwurf der Satzung grundsätzlich zugestimmt. Ebenfalls freigegeben wurde eine Broschüre mit Hintergründen und Wissenswertem zur Umwandlung in eine Genossenschaft. Beide Inhalte finden Sie auf dieser Seite.
Antworten auf die häufigsten Fragen zu der Umwandlung in eine Genossenschaft finden Sie unter den FAQ.
Genossenschaften dienen dazu, ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Für die KWS heißt das, Förderung der Aus- und Weiterbildung für die Mitglieder. Die Genossenschaft ist dazu unternehmerisch frei, kann zukünftig natürlich auch für Nicht-Mitglieder tätig werden und unterliegt keinen Einschränkungen. Die KWS gewinnt damit an Freiheiten. Die Mitglieder sind zugleich Kunde und Eigentümer, wobei sie nicht für die Genossenschaft haften.
Genossenschaften liegt eine demokratische Unternehmensverfassung zu Grunde. Das heißt: Jedes Mitglied der KWS hat Einfluss auf die Unternehmenspolitik und übernimmt mit seiner Stimme in der Generalversammlung Verantwortung im Interesse aller. Auch wenn die Organe teilweise andere Namen im Vergleich zum gegenwärtigen KWS-Verein haben, können die erfolgreichen Strukturen von der Beteiligung der Mitglieder, des Vorstandes, der Geschäftsführung und der Ausschüsse vollständig erhalten bleiben!
Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ist freiwillig, sehr flexibel und grundsätzlich für jeden möglich. Der Zahl der Mitglieder in einer Genossenschaft ist keine Obergrenze gesetzt. Damit kann die KWS neue Mitglieder gewinnen. Mitglieder, die nicht mehr Teil der KWS sein möchten, können unkompliziert die Genossenschaft verlassen. Alles so, wie es derzeit auch im Verein der Fall ist.
Jede Genossenschaft gehört einem gesetzlichen Prüfungsverband an. Damit ist die KWS als zukünftige Genossenschaft nun sogar gesetzlich überwacht. Der Genossenschaftsverband nimmt eine Jahresabschlussprüfung vor und achtet damit darauf, dass im Sinne der Mitglieder agiert wird. Die regelmäßige Prüfung schützt die Geschäftspartner und Mitglieder vor finanziellem Schaden. Die Genossenschaft ist auch aus diesem Grund die mit Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.
Wir alle sind als Unternehmen in der Energiebranche seit über 60 Jahren in der KWS organisiert. Wir haben uns gemeinsam stark gemacht, um unser Personal mit einem hohen Qualitätsanspruch aus- und weiterzubilden. Zusammen haben wir so große Fortschritte in der Aus- und Weiterbildung realisiert.
In der Gegenwart und erst recht in der Zukunft ist es für uns, als Mitgliedsunternehmen der KWS, mehr denn je erfolgsentscheidend, über qualifizierte Beschäftigte zu verfügen, um unsere Anlagen wirtschaftlich und sicher betreiben zu können.
Um diesen und den Anforderungen unserer sich stetig wandelnden Branche gerecht zu werden, wollen wir die KWS in die neue Rechtsform der Genossenschaft überführen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns, den Vorstand oder Ihre Ansprechpartner bei der KWS.
Hubertus Altmann
Vorstand KWS
„Helfen Sie uns, die KWS in eine Genossenschaft weiterzuentwickeln und stimmen Sie für die Umwandlung. Wir brauchen alle Mitglieder und setzen auf das, was uns stark macht: Unsere Gemeinschaft.“
Michael Züfle
Geschäftsführung KWS
„Mit der Umwandlung in die Genossenschaft können wir noch besser die Mitglieder bei der Personalentwicklung unterstützen und damit einen Beitrag zur Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen leisten.“
Was uns ausmacht und weiterhin erhalten bleibt, finden Sie hier.