Schichtpersonal im Kernkraftwerk
Das Schichtpersonal in Kernkraftwerken teilt sich auf in zwei Gruppen.
Die erste Gruppe, das Personal das auf der Warte tätig ist, z.B. Reaktorfahrer, stellv. Schichtleiter und Schichtleiter, wird als s.g. verantwortliches Schichtpersonal bezeichnet. Diese Gruppe stellt Personal mit einer besonderen, ca. dreijährigen anlagenspezi-fischen Ausbildung, die mit einer Fachkundeprüfung endet, dar.
Mindestanforderung, um eine Ausbildung zu beginnen: - Reaktorfahrer: abgeschlossene Berufsausbildung im technischen Bereich oder eine abgeschlossene Weiterbildung zum Kernkraftwerker. - stellv. Schichtleiter: Abschluss als Techniker oder eine bestandene Meisterprüfung im technischen Bereich oder eine Ausbildung zum Kraftwerksmeister M/K. - Schichtleiter: abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium entsprechender Fachrichtung.
Die zweite Gruppe stellen Handwerker, meistens qualifiziert durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen, dar, welche die Anlage vor Ort überwachen. Als eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme bietet sich hier die von der KWS angebotene Fortbildung zum Kernkraftwerker an. |