Die Anwendung der Betriebssicherheitsverordnung für Elektroverantwortliche
Ein wichtiges Leitwerk in der Welt des Arbeitsschutzes – auch im Elektrobereich!
| Zielgruppe: |
Verantwortliche Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Elektromeister, Anlagenverantwortliche, befähigte Personen |
| Ziel: |
Der Lehrgang gibt eine Hilfestellung für den Praktiker bei der Umsetzung der Vorgaben der BetrSichV im Elektrobereich. |
| Dauer: |
2 Tage |
| Inhalte: |
Gesetzliche und nichtgesetzliche Rahmenbedingungen - Europäisches Recht
– EU-Rahmenrichtlinien Arbeitsschutz - Nationales Recht
– Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Vorschriften für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln wie
– Gefährdungsbeurteilungen, – Unterrichtung und Unterweisung von Beschäftigten, – Anforderungen an Bereitstellung, Benutzung und Beschaffenheit der Arbeitsmittel und – Prüfung von Arbeitsmitteln - Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
- Sicherheitstechnische Bewertung und Festlegung der Prüffristen
– Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen – Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) - LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung
- Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) - Technische Regeln als Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung; bspw:
- TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung),
- TRBS 1201 (Prüfungen) und
- TRBS 1203 (Befähigte Personen)
- Weitere Vorgehensweise zur Regelungen des Staates bezüglich elektrischer Gefährdungen
- wie geht es mit der ehemaligen TRBS 2131 weiter?
Gegenüberstellung von berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Technischer Regeln für Betriebssicherheit - Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV A1, BGV A3)
- Welchen Bereich deckt die jeweilige Vorschrift ab?
- Wo liegen die Gemeinsamkeiten verschiedener Vorschriften von Staat und BG?
- Wo bestehen Unterschiede in den Vorgaben?
- Bei welchen Themen besteht weiterer Konkretisierungsbedarf aus Sicht der Praxis?
- Wonach muss man sich zukünftig richten, um sich gerichtssicher zu organisieren?
Zusätzlicher Schwerpunkt: Prüfungen von Anlagen und Betriebsmitteln - Prüforganisation und Prüfpraxis (Fristenermittlung, Durchführung, Dokumentation)
- Anforderungen an Prüfpersonal („befähigte Person“) und die Prüfgeräte
- Elektrische Anlagen: Umfang, Fristen und
Dokumentationen von Erst- und Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen nach VDE 0100-600, BetrSichV, TRBS und BGV A3 - Prüfung von ortveränderlichen Betriebsmitteln vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung und Instandsetzung sowie wiederkehrende Prüfungen nach DIN VDE 0701-702
|
| Beginn: |
erster Tag 9.00 Uhr - 17.30 Uhr Ende letzter Tag 8.00 Uhr - 15.30 Uhr |
| Ort: |
- KRAFTWERKSSCHULE E.V.
- Deilbachtal 199
45257 Essen Deutschland
|
Kontakt
- Leitung
- Herbert Fey
-
KRAFTWERKSSCHULE E.V.
Tel. +49 201 8489-117
herbert.fey@kraftwerksschule.de
- Assistenz
- Charlotte Hemmerde
-
KRAFTWERKSSCHULE E.V.
Tel. +49 201 8489-261
Fax +49 201 8489-202
charlotte.hemmerde@kraftwerksschule.de
Termine
- 28.–29.11.2013
KRAFTWERKSSCHULE E.V.
- Termine werden individuell abgestimmt
- Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Preise
| Mitglieder | 950,00 EUR |
| Nichtmitglieder | 1.187,50 EUR |
Hinweis |
inkl. Schulungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke |
Die Anwendung der Betriebssicherheitsverordnung für Elektroverantwortliche
Ein wichtiges Leitwerk in der Welt des Arbeitsschutzes – auch im Elektrobereich!
| Zielgruppe: |
Verantwortliche Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Elektromeister, Anlagenverantwortliche, befähigte Personen |
| Ziel: |
Der Lehrgang gibt eine Hilfestellung für den Praktiker bei der Umsetzung der Vorgaben der BetrSichV im Elektrobereich. |
| Dauer: |
2 Tage |
| Inhalte: |
Gesetzliche und nichtgesetzliche Rahmenbedingungen - Europäisches Recht
– EU-Rahmenrichtlinien Arbeitsschutz - Nationales Recht
– Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Vorschriften für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln wie
– Gefährdungsbeurteilungen, – Unterrichtung und Unterweisung von Beschäftigten, – Anforderungen an Bereitstellung, Benutzung und Beschaffenheit der Arbeitsmittel und – Prüfung von Arbeitsmitteln - Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
- Sicherheitstechnische Bewertung und Festlegung der Prüffristen
– Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen – Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) - LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung
- Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) - Technische Regeln als Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung; bspw:
- TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung),
- TRBS 1201 (Prüfungen) und
- TRBS 1203 (Befähigte Personen)
- Weitere Vorgehensweise zur Regelungen des Staates bezüglich elektrischer Gefährdungen
- wie geht es mit der ehemaligen TRBS 2131 weiter?
Gegenüberstellung von berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Technischer Regeln für Betriebssicherheit - Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV A1, BGV A3)
- Welchen Bereich deckt die jeweilige Vorschrift ab?
- Wo liegen die Gemeinsamkeiten verschiedener Vorschriften von Staat und BG?
- Wo bestehen Unterschiede in den Vorgaben?
- Bei welchen Themen besteht weiterer Konkretisierungsbedarf aus Sicht der Praxis?
- Wonach muss man sich zukünftig richten, um sich gerichtssicher zu organisieren?
Zusätzlicher Schwerpunkt: Prüfungen von Anlagen und Betriebsmitteln - Prüforganisation und Prüfpraxis (Fristenermittlung, Durchführung, Dokumentation)
- Anforderungen an Prüfpersonal („befähigte Person“) und die Prüfgeräte
- Elektrische Anlagen: Umfang, Fristen und
Dokumentationen von Erst- und Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen nach VDE 0100-600, BetrSichV, TRBS und BGV A3 - Prüfung von ortveränderlichen Betriebsmitteln vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung und Instandsetzung sowie wiederkehrende Prüfungen nach DIN VDE 0701-702
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| Beginn: |
erster Tag 9.00 Uhr - 17.30 Uhr Ende letzter Tag 8.00 Uhr - 15.30 Uhr |
| Ort: |
- KRAFTWERKSSCHULE E.V.
- Deilbachtal 199
45257 Essen Deutschland
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Kontakt
- Leitung
- Herbert Fey
-
KRAFTWERKSSCHULE E.V.
Tel. +49 201 8489-117
herbert.fey@kraftwerksschule.de
- Assistenz
- Charlotte Hemmerde
-
KRAFTWERKSSCHULE E.V.
Tel. +49 201 8489-261
Fax +49 201 8489-202
charlotte.hemmerde@kraftwerksschule.de
Termine
- 28.–29.11.2013
KRAFTWERKSSCHULE E.V.
- Termine werden individuell abgestimmt
- Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Preise
| Mitglieder | 950,00 EUR |
| Nichtmitglieder | 1.187,50 EUR |
Hinweis |
inkl. Schulungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke |
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